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Merkblatt 
für Verkehrsteilnehmer
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An den/die Fahrer/-in des ............................,
amtliches Kennzeichen: ...........................

Wie Sie vielleicht bemerkt haben dürften, befindet sich an Ihrem Fahrzeug ausser diesem Schreiben noch eine Benachrichtigung über

Ordnungswidrigkeit ( ) Mängelbericht ( )

Eventuell ist der Polizeibeamte, der Sie beanstandet hat, noch in der Nähe. Bevor Sie nun versuchen, diesen in endlose Diskussionen zu verwickeln, um ihn dazu zu bewegen, die Massnahme rückgängig zu machen, sollten Sie erst die nachstehenden Punkte aufmerksam durchlesen.
Auf diese Weise können Sie sich und dem Beamten eine Menge Zeit ersparen.

1. Sowohl die StVO als auch die StVZO gelten jeden Tag des Jahres 24 Stunden lang. Sie werden weder durch die Uhrzeit, Wochenenden, Feiertage, Witterung oder ähnliches ausser Kraft gesetzt.

2. Weder ich noch mein Streifenpartner hegen Ängste gegenüber Rechtsanwälten. Wir glauben auch nicht, dass unsere schillernde Karriere bei der Polizei durch die Einschaltung Ihres Anwaltes beendet wird.

3. Andererseits sind die Beförderungsmöglichkeiten bei der Polizei nicht so gross, wie Sie vielleicht denken mögen. Sie brauchen also keine Angst zu haben, dass wir nun ein Sternchen mehr bekommen, nur weil wir einen Verwarnungszettel an Ihrem Fahrzeug angebracht haben.

4. Auch wir haben selbstverständlich Ehrfurcht vor dem Alter. Aber bitte verstehen Sie, dass wir nicht alles durchgehen lassen können. Wenn Sie beispielsweise Ihre kranke Oma nach Hause bringen oder diese mit Essen versorgen, ist das durchaus lobenswert. Es berechtigt allerdings nicht zu zweistündigem Parken in der Fussgängerzone. Ferner wird die kranke Oma dermassen oft als Ausrede benutzt, dass wir das langsam nicht mehr glauben können. So müssten – rein rechnerisch – z.B. in der Gegend um diese Strasse ca. 8500 bettlägerige Senioren wohnen. Das erscheint uns ein bisschen viel.

5. Es ist uns auch völlig egal, ob Sie ein hohes Tier im Polizeipräsidium kennen oder ob ihr Onkel einmal die Woche mit dem Hausmeister der Stadtverwaltung kegeln geht. Gute Beziehungen nützen Ihnen überhaupt nichts, eher im Gegenteil: Je höher das Tier, desto kleiner die Chance.

6. Ihre Automarke spielt bei der Ausstellung von Verwarnungszetteln keine Rolle. Wir suchen uns nicht nur Fahrzeuge der Marken Mercedes, BMW oder Porsche aus. Wir nehmen alles was kommt.

7. Auch Ihre Staatsangehörigkeit oder Ihre religiöse Weltanschauung hat keinen Einfluss auf die Frage des polizeilichen Einschreitens.

8. Sie können sicher sein, dass wir auch lieber die grossen Gangster fangen würden. Leider sind die Kapitalverbrecher in dieser Gegend teilweise recht dünn gesät, so dass wir leider gezwungen sind, die Zwischenräume mit Sachbehandlungen wie der Ihren zu überbrücken.

9. Falls Sie anführen, dass Schild nicht gesehen zu haben, so ist das Ihre eigene Schuld. Die Dinger sind schliesslich gross genug. Und bunt sind sie auch.

10. Die Tatsache, dass Sie eventuell fremd in diesem Ort sind, stellt Ihnen ebenfalls keinen Freibrief für das Falschparken, zu schnelles Fahren u.ä. aus. Die StVO gilt woanders genauso.

11. Die Ausrede „Arztbesuch“ zieht ebenfalls nicht. Wenn Sie schon zu krank sind, ein paar Meter zu Fuss zu gehen, wie wollen Sie es dann verantworten, ein Kfz sicher durch den Strassenverkehr zu steuern?

12. Jetzt kommt ein Hinweis für die weiblichen Verkehrsteilnehmer. Der Einsatz von Tränen nützt überhaupt nichts. Der Anblick eines Menschen, der wegen ein paar Euro Bussgeld weinend auf der Strasse steht, wirkt ebenso würdelos wie albern.

13. Sollten Sie eine Tätigkeit als Briefträger, Bundesbeamter, Verkehrsmeister, Lokführer bei der Bahn, Hausmeister o.ä. ausführen und während der Arbeitszeit eine Mütze tragen, so sind Sie deswegen noch lange nicht berechtigt, den Polizeibeamten als Kollegen zu betrachten und ihn entsprechend anzureden. Wer in unseren Augen Kollege ist, bestimmen wir selbst.
Dies gilt auch und insbesondere für Taxifahrer.

14. Vermeiden Sie es bitte, zum Polizeibeamten Körperkontakt zu suchen, indem Sie ihm auf die Schulter klopfen oder ihn am Ärmel ziehen. Einer Verwarnung oder Anzeige wird hierdurch nicht entgangen. Allerdings könnte sich der Beamte angegriffen fühlen, was wiederum böse Spuren in Ihrem Gesicht hinterlassen kann.

15. Auch die kumpelhafte Anrede wie z.B. “Chef”, “Meister”, “Herr Inspektor” u.a. hilft Ihnen in der Regel nichts. Wenn Sie den Dienstgrad nicht kennen, unterlassen Sie es besser, den Polizeibeamten mit irgendeinem Dienstgrad anzusprechen.
Spätestens wenn der Bussgeldbescheid der Verwaltungsbehörde Sie zu Hause erreicht, werden Sie ihn erfahren.

16. Die Frage, ob der Polizist kein Herz hat, können Sie sich sparen. Selbstverständlich hat er eines. Das Herz ist ein Muskel, der dazu dient, das Blut durch den Körper zu jagen. Sonst nichts.

17. Sollten Sie immer noch der Meinung sein, dem Beamten die Massnahme auszureden, versuchen Sie es ruhig – nützen wird es Ihnen nichts.

Trotzdem wünschen wir Ihnen noch einen schönen Tag / schöne Nacht.

 

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